Baumängel und Bauschäden

Viele ältere, aber auch jüngere Objekte weisen Baumängel auf. Baumängel sind bautechnische Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften, sie stellen i.d.R. Beeinträchtigungen dar und haften i.d.R. seit der Planung und Herstellung des Gebäudes an. Die Beurteilung erfolgt nach den Maßstäben gemäß §633 BGB.

Die häufigsten anzutreffenden Baumängel sind:

  • Ungeeignete Baustoffe
  • Fehlende oder unzureichende Wärmedämmung
  • Fehlende oder unzureichende horizontale bzw. vertikale Dichtungen
  • Fehlender oder unzureichender Korrosionsschutz
  • Unzureichende Dimensionierung tragender Bauteile

Bei Bauschäden handelt es sich um fehlende technische und/oder funktionale Eigenschaften von Bauteilen. Sie entstehen beispielsweise auf Grund von:

  • Baumängeln (Mangelfolgeschäden)
  • Alterung
  • Verschleiß
  • Mangelhafter Instandhaltung
  • Falscher Benutzung
  • Naturkatastrophen
  • Äußeren Einwirkungen durch Brand, Explosion, Leitungswasser, mutwillige Beschädigungen, Vandalismus.

Berücksichtigung von Baumängeln und -schäden
Bei der Verkehrswertermittlung von bebauten Grundstücken sind der Zustand und die Beschaffenheit der baulichen Anlagen von großer Bedeutung. Entsprechend der Verfahrenswahl und des Umfanges der Baumängel bzw. -schäden bestehen unterschiedliche Lösungsansätze um diese Einschränkungen zu berücksichtigen.

Sollten größere bauliche Missstände vorliegen, so müsste ein spezieller Bausachverständiger hinzugezogen werden. Das Sachverständigenbüro Torsten Kühl GmbH erstellt keine reinen Gutachten über Baumängel und -schäden.

  • Torsten Kühl GmbH
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Torsten Kühl Sachverständiger